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Einreise und Aufenthalt

Sie kommen aus dem Ausland und wollen länger in der Stadt Bern bleiben? Hier finden Sie kurz erklärt, was Sie dabei beachten müssen.

Wie registrieren sich geflüchtete Ukrainer*innen?

Alle Personen, die ihren Wohnsitz vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine hatten, erhalten den Schutzstatus S – es gibt keine Kontingentierung. Bitte reichen Sie in einem ersten Schritt möglichst schnell das Online-Gesuch ein. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration SEM.

Ukrainan refugees: How to register in Switzerland

Everybody who was a resident in Ukraine before February 24, 2022, will be granted protection status S. There is no contingency. As a first step, please submit the online application as soon as possible. Detailed information can be found on the website of the State Secretariat for Migration SEM.

Familiennachzug in die Schweiz: Vorgehen aufgrund Corona-Situation

Familienangehörige aus EU-/EFTA-Staaten:

Bitte senden Sie das ausgefüllte Gesuch (PDF, 555.4 KB) mit den auf Seite 3 erwähnten Unterlagen per E-Mail an fremdenpolizei@bern.ch oder per Post an:
Polizeiinspektorat Stadt Bern
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei
Predigergasse 5
3011 Bern

Familienangehörige aus Drittstaaten:

Bitte wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung in Ihrem Herkunftsland.

Zur Einreise benötigen ausländische Personen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Es gibt bewilligungsfreie, bewilligungspflichtige und meldepflichtige Aufenthalte. 

Bewilligungsfreier Aufenthalt

Ein bewilligungsfreier Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt als Touristin oder Tourist in der Schweiz, unter Berücksichtigung der geltenden Visumsvorschriften, höchstens 3 Monate beträgt.

Bewilligungspflichtige / meldepflichtige Aufenthalte

Sie erhalten Informationen über

  • bewilligungspflichtige Aufenthalte wie Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug etc.
  • die diversen Aufenthaltsarten für Drittstaatsangehörige und EU / EFTA-Angehörige
  • sowie meldepflichtige Aufenthalte zur vorübergehenden Arbeit in der Schweiz

auf unserer Webseite Umzug.

beim Bereich Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei.
Tel. +41 31 321 53 00  (08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr)
E-Mail: einwohnerdienste@bern.ch / fremdenpolizei@bern.ch

 

Weitere Informationen.

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