Einreise und Aufenthalt
Sie kommen aus dem Ausland und wollen länger in der Stadt Bern bleiben? Hier finden Sie kurz erklärt, was Sie dabei beachten müssen.
Familiennachzug in die Schweiz: Vorgehen aufgrund Corona-Situation
Familienangehörige aus EU-/EFTA-Staaten:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Gesuch (PDF, 555.4 KB) mit den auf Seite 3 erwähnten Unterlagen per E-Mail an fremdenpolizei@bern.ch oder per Post an:
Polizeiinspektorat Stadt Bern
Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei
Predigergasse 5
3011 Bern
Familienangehörige aus Drittstaaten:
Bitte wenden Sie sich an die Schweizer Vertretung in Ihrem Herkunftsland.
Zur Einreise benötigen ausländische Personen ein gültiges und von der Schweiz anerkanntes Reisedokument. In bestimmten Fällen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Es gibt bewilligungsfreie, bewilligungspflichtige und meldepflichtige Aufenthalte.
Bewilligungsfreier Aufenthalt
Ein bewilligungsfreier Aufenthalt liegt vor, wenn der Aufenthalt als Touristin oder Tourist in der Schweiz, unter Berücksichtigung der geltenden Visumsvorschriften, höchstens 3 Monate beträgt.
Bewilligungspflichtige / meldepflichtige Aufenthalte
Sie erhalten Informationen über
- bewilligungspflichtige Aufenthalte wie Studium, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug etc.
- die diversen Aufenthaltsarten für Drittstaatsangehörige und EU / EFTA-Angehörige
- sowie meldepflichtige Aufenthalte zur vorübergehenden Arbeit in der Schweiz
auf unserer Webseite Umzug.
beim Bereich Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei.
Tel. +41 31 321 53 00 (08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr)
E-Mail: einwohnerdienste@bern.ch / fremdenpolizei@bern.ch