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Was ist Sozialhilfe?

Was versteht man unter Sozialhilfe? Was ist der Auftrag und das Ziel der Sozialhilfe? Erfahren Sie mehr.

Das Sozialamt hat den gesetzlichen Auftrag, Ihnen als Bewohnerin oder Bewohner der Stadt Bern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Neben der Sozialhilfe im engeren Sinn gehören dazu weitere unterstützende Angebote, welche die Stadt Bern Ihnen anbietet und finanziert. Beispielsweise kann der Besuch Ihres Kindes in einer Spielgruppe für seine Sprachförderung sinnvoll sein. In Absprache mit Ihnen klären wir solche und ähnliche Fragen.

Sozialhilfe

  • ist keine Versicherungsleistung, das Sozialamt ist also nicht verpflichtet, von sich aus eine Leistung zu erbringen
  • unterliegt der Rückerstattungspflicht, wenn sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse als unterstützte Person verbessert haben
  • wird gewährt, wenn keine Sozialversicherungen (zum Beispiel Invalidenversicherung IV) zu Leistungen verpflichtet sind
  • geht der zivilrechtlichen Verwandtenunterstützungspflicht nach. Wer in «günstigen Verhältnissen» lebt, ist verpflichtet, Verwandte zu unterstützen, die ohne diese Hilfe in Not geraten würden.

Mit Kontrollmechanismen

Dem Sozialamt stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um Kontrollen durchzuführen. Damit

  • verhindern wir Missbrauch und
  • stellen sicher, dass die Unterstützung den tatsächlich Hilfsbedürftigen zukommt.

Weitere Informationen.

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