Parlamentsbetrieb
Wie arbeitet das Berner Stadtparlament? Welche Aufgaben muss es erfüllen und welche Instrumente stehen ihm dafür zur Verfügung?
Sitzungsort
Der Stadtrat tagt im Rathaus, im Saal des Grossen Rats. Die Sitzungen sind öffentlich zugänglich. Informationen für den Zugang in den Saal finden Sie über Kontakt.
Sitzungstermine 2024
Datum |
Zeit |
Endet um |
Gremium |
12.08.2024 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
12.08.2024 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
15.08.2024 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
15.08.2024 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
15.08.2024 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
19.08.2024 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
21.08.2024 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
28.08.2024 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
02.09.2024 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
05.09.2024 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
09.09.2024 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
12.09.2024 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
12.09.2024 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
13.09.2024 |
09:00 |
12:00 |
Stadtrat |
13.09.2024 |
13:30 |
16:00 |
Stadtrat |
13.09.2024 |
16:30 |
19:30 |
Stadtrat |
16.09.2024 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
19.09.2024 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
20.09.2024 |
12:30 |
14:00 |
Büro |
14.10.2024 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
16.10.2024 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
17.10.2024 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
17.10.2024 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
18.10.2024 |
12:00 |
14:00 |
FPK |
21.10.2024 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
28.10.2024 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
30.10.2024 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
31.10.2024 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
31.10.2024 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
31.10.2024 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
01.11.2024 |
12:00 |
14:00 |
Büro |
04.11.2024 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
11.11.2024 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
13.11.2024 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
14.11.2024 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
14.11.2024 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
14.11.2024 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
18.11.2024 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
20.11.2024 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
21.11.2024 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
21.11.2024 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
28.11.2024 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
29.11.2024 |
12:00 |
14:00 |
FPK / PPK |
02.12.2024 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
05.12.2024 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
06.12.2024 |
12:00 |
14:00 |
Büro |
09.12.2024 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
12.12.2024 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
16.12.2024 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
Sitzungstermine 2025
Datum |
Zeit |
Endet um |
Gremium |
10.01.2025 |
12:00 |
14:00 |
FPK |
23.01.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
24.01.2025 |
12:00 |
14:00 |
Büro |
27.01.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
27.01.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
29.01.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
30.01.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
30.01.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
30.01.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
10.02.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
13.02.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
13.02.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
13.02.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
17.02.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
24.02.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
26.02.2025 |
15:45 |
16:45 |
FIKOGRE |
26.02.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
27.02.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
27.02.2025 |
19:15 |
20:15 |
Büro |
27.02.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
27.02.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
03.03.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
10.03.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
12.03.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
13.03.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
13.03.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
13.03.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
17.03.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
20.03.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
20.03.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
21.03.2025 |
12:00 |
14:00 |
FPK |
24.03.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
27.03.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
27.03.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
27.03.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
28.03.2025 |
12:00 |
14:00 |
Büro |
31.03.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
02.04.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
23.04.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
24.04.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
24.04.2025 |
19:15 |
20:15 |
Büro |
24.04.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
24.04.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
28.04.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
05.05.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
07.05.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
08.05.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
08.05.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
08.05.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
12.05.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
14.05.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
19.05.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
21.05.2025 |
15:45 |
16:45 |
FIKOGRE |
21.05.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
22.05.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
22.05.2025 |
19:15 |
20:15 |
Büro |
22.05.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
22.05.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
26.05.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
02.06.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
02.06.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
12.06.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
12.06.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
12.06.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
16.06.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
18.06.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
19.06.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
23.06.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
23.06.2025 |
18:00 |
19:40 |
SBK-Delegation |
24.06.2025 |
12:00 |
13:00 |
SBK-Delegation |
24.06.2025 |
13:00 |
13:45 |
RWSU-Delegation |
26.06.2025 |
13:30 |
16:30 |
Stadtrat |
26.06.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
26.06.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
30.06.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU-Delegation |
30.06.2025 |
17:00 |
20:00 |
SBK-Delegation |
30.06.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
02.07.2025 |
15:45 |
16:45 |
FIKOGRE |
02.07.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
03.07.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
03.07.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
03.07.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
04.07.2025 |
12:00 |
14:00 |
Büro |
11.08.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
18.08.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
20.08.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
21.08.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
21.08.2025 |
19:15 |
20:15 |
Büro |
21.08.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
21.08.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
25.08.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
27.08.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
28.08.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
28.08.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
28.08.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
01.09.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
05.09.2025 |
12:00 |
14:00 |
FPK |
08.09.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
11.09.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
11.09.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
11.09.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
15.09.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
18.09.2025 |
13:30 |
16:30 |
Stadtrat |
18.09.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
18.09.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
19.09.2025 |
12:00 |
14:00 |
Büro |
13.10.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
16.10.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
16.10.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
16.10.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
20.10.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
27.10.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
29.10.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
30.10.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
30.10.2025 |
19:15 |
20:15 |
Büro |
30.10.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
30.10.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
03.11.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
06.11.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
06.11.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
10.11.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
13.11.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
17.11.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
20.11.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
20.11.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
20.11.2025 |
20:30 |
22:30 |
Stadtrat |
26.11.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
01.12.2025 |
18:00 |
20:00 |
SBK |
04.12.2025 |
13:30 |
16:30 |
PVS |
04.12.2025 |
17:00 |
19:00 |
Stadtrat |
05.12.2025 |
12:00 |
14:00 |
Büro |
08.12.2025 |
17:00 |
20:00 |
GPK |
10.12.2025 |
15:45 |
16:45 |
FIKOGRE |
10.12.2025 |
17:00 |
19:00 |
FIKO |
11.12.2025 |
17:00 |
19:00 |
PVS |
15.12.2025 |
17:00 |
19:00 |
RWSU |
Sitzplan
Die Sitzordnung im Stadtrat entnehmen Sie dem Sitzplan.
Die Festlegung der Sitzordnung erfolgt jeweils nach der Gesamterneuerungswahl durch das Stadtratspräsidium (Artikel 16 Absatz 4 GRSR). Gestützt darauf erstellt das Ratssekretariat einen Sitzplan und weist jedem Ratsmitglied in Absprache mit den Fraktionen einen Platz zu. Während der Legislatur übernehmen neu eintretende Stadtratsmitglieder den Sitzplatz ihrer Vorgänger*innen. Sitzplatzänderungen innerhalb der Fraktionen sind dem Weibeldienst frühzeitig vor der betreffenden Ratssitzung mitzuteilen.
Aufgaben des Parlaments
Das Stadtberner Parlament setzt Recht, entscheidet über das Budget und weitere bedeutende Ausgaben, beaufsichtigt den Gemeinderat und die Verwaltung und ist Wahlorgan für bestimmte Gremien.
Wahlen
Der Stadtrat wählt die Mitglieder der Schulkommissionen, die politischen Vertreter der Sozialhilfekommission, der Tierparkkommission und der Betriebskommission des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik, die Abgeordneten der Stadt in das Parlament eines Gemeindeverbands, das Rechnungsprüfungsorgan, die Leitungen der Ombudsstelle, der Fach- und Aufsichtsstelle Datenschutz und des Ratssekretariats. Weiter wählt er aus den eigenen Reihen das Stadtratspräsidium, die Mitglieder des Büros und die Mitglieder aller stadträtlichen Kommissionen.
Budget und Ausgaben
Der Stadtrat berät im Herbst den Aufgaben- und Finanzplan (AFP) mit Budget. Das Budget wird im November den Stimmberechtigen vorgelegt. Im Frühling genehmigt er die Rechnung und den Jahresbericht. Weiter beschliesst der Stadtrat über Ausgaben von mehr als 300 000 Franken; Ausgaben über sieben Millionen Franken werden zwingend den Stimmberechtigten vorgelegt. Er beschliesst Projektierungs- und Nachkredite und prüft Kreditabrechnungen.
Reglemente
Der Stadtrat beschliesst über alle Gesetze auf Gemeindestufe, das heisst über alle Reglemente. Die meisten unterstehen der fakultativen oder obligatorischen Volksabstimmung. Zu den Gesetzen gehören auch Überbauungsordnungen, Änderungen des Zonenplans usw.
Aufsicht und Kontrolle
Der Stadtrat führt die Oberaufsicht über den Gemeinderat und die Stadtverwaltung. Er verfügt dafür namentlich über folgende Mittel:
- Diskussion der Legislaturrichtlinien und des Finanzplans
- Beschluss über das Budget und den Jahresbericht
- Vorprüfung der Geschäfte durch die stadträtlichen Kommissionen
- Änderungsrechte bei Geschäften im Stadtrat
- parlamentarische Vorstösse
- Überwachung des Gemeinderats durch die Aufsichtskommissionen
- Einsetzung von nichtständigen Kommissionen oder parlamentarischer Untersuchungskommissionen
Beratung im Parlament
Die Debatte beginnt, wenn 41 Mitglieder anwesend sind. Erst dann ist der Stadtrat beschlussfähig.
Zu Beginn der Sitzung begrüsst das Stadtratspräsidium die anwesenden Mitglieder des Parlaments und der Regierung.
Die Geschäfte werden in der Reihenfolge der Traktandierung behandelt. Das Ratspräsidium erteilt dazu das Rederecht in folgender Reihenfolge:
Kommission | 10 Min. |
Kommission Antrag | 5 Min. |
Kommission Antrag Minderheit | 5 Min. |
Einreichende | 8 Min. |
Fraktionen | 10 Min. |
Einzelne | 5 Min. |
Gemeinderat | 10 Min. |
Die Sitzungen des Stadtrats können per Audioübertragung mitverfolgt werden. Dafür klicken Sie für eine Live-Übertragung in der entsprechenden Sitzung den Link für die Audioübertragung an. Ebendort können Sitzungen nachgehört werden.
Anträge und Planungserklärungen
Anträge
Die Stadtratsmitglieder haben das Recht zu Geschäften Anträge zu stellen und diese zu begründen. Siehe dazu Art. 50 GRSR
Planungserklärungen
Zu Berichten des Gemeinderats, von denen der Stadtrat Kenntnis nimmt, können Mitglieder des Stadtrats Planungserklärungen einreichen. Siehe dazu Art. 70a GRSR
Antragsliste
Anträge und Planungserklärungen können in schriftlicher, elektronischer Form beim Ratssekretariat (Ratssekretariat) eingereicht werden. Das Ratssekretariat erfasst und publiziert diese für jede Sitzung im Ratsinformationssystem (RIS) in einer Antragsliste. Die Antragsliste wird bis zur Stadtratssitzung drei Mal aktualisiert:
- im Zeitpunkt des Versands der Unterlagen für die Stadtratssitzung, d.h. in der Regel 15 Tage vor der Sitzung,
- eine Woche vor der Sitzung mit allfällig neu eingegangenen Anträgen und
- Neu wird die Antragsliste des Stadtrats am Mittwoch vor dem Sitzungstag geschlossen. Darin aufgenommen werden alle Anträge, die bis 12.00 Uhr des betreffenden Mittwochs elektronisch beim Ratssekretariat eingehen.
- Am Mittwoch bis spätestens 17.00 Uhr wird die Antragsliste aktualisiert und im RIS publiziert.
- Werden Sitzungsunterlagen im RIS publiziert oder aktualisiert, wird dies den Mitgliedern des Stadtrats, dem Gemeinderat, der Stadtkanzlei und den Medien elektronisch mitgeteilt.
Parlamentarische Vorstösse
Einreichen
Parlamentarische Vorstösse können von Mitgliedern des Stadtrats während den Sitzungen beim 1. Vizepräsidium eingereicht werden:
- Vorstösse für die Dringlichkeit beantragt wird bis 21.00 Uhr, damit das Büro des Stadtrats ausreichend Zeit hat, um über die Dringlichkeit zu befinden,
- die übrigen Vorstösse bis 21.30 Uhr.
Sie müssen
- in physischer Form vorliegen,
- handschriftlich von den Einreichenden und Mitunterzeichneten unterzeichnet sein und
- mit deren gut leserlichen Sitzplatznummer versehen sein.
Unter der Rubrik «Eingereichte Vorstösse» werden diese jeweils am Folgetag im Ratsinformationssystem (RIS) unter der entsprechenden Sitzung veröffentlicht. Nach der Aufschaltung erhalten die Ratsmitglieder eine elektronische Mitteilung mit einem Link darauf.
Motion
Die Motion beauftrag den Gemeinderat, dem Stadtrat
- ein Reglement oder
- ein Beschluss vorzulegen oder
- eine Massnahme im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats zu ergreifen.
Wird mit der Motion ein Reglement oder ein Kredit in der Zuständigkeit des Stadtrats oder der Stimmberechtigten verlangt (vgl. dazu Art. 36 f. und 47 ff. GO), liegt eine echte Motion mit Weisungscharakter vor (Art. 59 GRSR). Alle anderen Massnahmen in der Zuständigkeit des Gemeinderats sind Gegenstand einer Motion mit dem Charakter einer Richtlinie (Art. 60 GRSR). Die Richtlinie verpflichtet den Gemeinderat zum Erstellen eines Begründungsberichts. Eine Pflicht zur Umsetzung des Auftrags entsteht für den Gemeinderat nur bei echten Motionen. Siehe dazu Art. 59ff GRSR und die Vorlage (DOCX, 57.3 KB)zum Verfassen einer Motion.
Finanzmotion
Die Finanzmotion beauftragt den Gemeinderat, im nächsten Aufgaben- und Finanzplan eine bestimmte finanzseitige Massnahme vorzusehen. Siehe dazu Art. 60a GRSR und die Vorlage (DOCX, 62.8 KB) zum Verfassen einer Finanzmotion.
Postulat
Das Postulat beauftragt den Gemeinderat zu prüfen, ob eine Vorlage zu unterbreiten sei, die in den Kompetenzbereich des Stadtrats oder der Stimmberechtigten fällt (vgl. dazu Art. 36 f. und 47 ff. GO), oder ob eine Massnahme in der Zuständigkeit des Gemeinderats zu treffen sei. Siehe dazu Art. 61ff GRSR und die Vorlage (DOCX, 56.8 KB)zum Verfassen eines Postulats.
Interpellation
Die Interpellation verlangt vom Gemeinderat Auskunft über einen Gegenstand der Stadt Bern. Sie darf nur einen Sachbereich betreffen. Siehe dazu Art. 63ff GRSR und die Vorlage (DOCX, 56.2 KB) zum Verfassen einer Interpellation.
Kleine Anfrage
Die Kleine Anfrage verlangt vom Gemeinderat Auskunft über eine Angelegenheit der Stadt Bern. Sie darf nur einen Sachbereich betreffen und muss sich einfach beantworten lassen. Siehe dazu Art. 65ff GRSR und die Vorlage (DOCX, 52.7 KB) zum Verfassen einer Kleinen Anfrage.
Parlamentarische Initiative
Mit der parlamentarischen Initiative kann der ausgearbeitete Entwurf zu einem Reglement oder Beschluss des Stadtrats oder der Stimmberechtigten eingereicht werden. Siehe dazu Art. 68 GRSR und die Vorlage (DOCX, 55.2 KB)zum Verfassen einer parlamentarischen Initiative.
Abstimmung
Die Abstimmungen im Stadtrat werden mittels elektronischer Abstimmungsanlage durchgeführt. Falls Probleme mit der Abstimmungsanlage an Ihrem Sitzplatz auftreten, melden Sie dies bitte umgehend dem Weibeldienst. Das Stimmverhalten der Stadtratsmitglieder ist öffentlich. Die entsprechenden Abstimmungsprotokolle (Art. 77 Abs. 2 GRSR) können während der Sitzung beim Weibeldienst eingesehen werden und werden als Anhang zum Sitzungsprotokoll publiziert.
Die Stadtratsbeschlüsse sind in der Regel am Folgetag über die entsprechende Sitzung oder das entsprechende Geschäft im Ratsinformationssystem abrufbar.
Präsenzerfassung und Sitzungsgeld
Präsenzerfassung
Im Stadtrat und seinen Gremien wird die Präsenz elektronisch mit einem Badge erfasst.
Die Stationen zum Badgen befinden sich beim Eingang in den Ratssaal beziehungsweise in das Kommissionszimmer.
Badgen Sie
- vor und
- nach jeder Sitzung.
Sollten Sie den Badge nicht dabeihaben, melden Sie dies bitte dem Weibeldienst oder der Geschäftsleitung Ihres Gremiums.
Die Präsenzerfassung
- dient der Feststellung der Beschlussfähigkeit,
- bildet die Grundlage für die Publikation der An- und Abwesenheiten im Amtsanzeiger gemäss Artikel 46 des Geschäftsreglements (GRSR),
- ist Grundlage für die Berechnung des Sitzungsgelds.
Höhe Entschädigung
Die Entschädigung inklusive Teuerungsausgleich für Mitglieder des Stadtrats und seine Gremien beträgt per 1. Januar 2024:
- Fr. 136.80 für die Teilnahme an einer Sitzung mit einer Dauer bis zu 3 Stunden,
- Fr. 273.60 für die Teilnahme an einer Sitzung mit einer Dauer von mehr als 3 Stunden,
- jeweils das doppelte Sitzungsgeld für die Präsidien,
- Fr. 136.80 für die Referent*innentätigkeit.
Die Entschädigungen der Stadträt*innen werden jährlich im gleichen Umfang der Teuerung angepasst, wie die Löhne des städtischen Personals gemäss Personalreglement der Teuerung angeglichen werden. Die Veränderungsrate für das städtische Personal betrug per 01.01.2024 1%.
Die Grundlagen für Entschädigungen im Stadtrat sind in Artikel 12 Geschäftsreglement des Stadtrats von Bern vom 12. März 2009 (GRSR, SSSB 151.21) und im Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien vom 18. November 2010 (SRB Nr. 639/2010, SSSB 151.211) zu finden.
Sozialabgaben
Die Entschädigungen der Stadträt*innen unterliegen der Sozialversicherungspflicht:
- 75% sind AHV-/ALV-pflichtig
- 25% werden vom Versicherungsgericht als AHV/ALV-freie Spesenentschädigung anerkannt (Entscheid vom 2. August 2004).
Bei einem Sitzungsgeld von Fr. 136.80 unterliegen demzufolge Fr. 102.60 der Abgabepflicht und Fr. 34.20 sind davon befreit.
Fällig wird die AHV/ALV, wenn die Entschädigung die Freibetragsgrenze von jährlich Fr. 2'300.00 überschreitet. Sobald der Betrag erreicht wird, werden die AHV/ALV-Beiträge für das laufende Jahr rückwirkend berechnet und von der Entschädigung abgezogen.
Monatliche Lohnabrechnung
Die Stadträt*innen erhalten monatlich eine Lohnabrechnung. Ausgewiesen wird darauf die Entschädigung für die Tätigkeiten im Vormonat. Beispielsweise erscheint auf der Lohnabrechnung vom Mai die Entschädigung für die Leistungen im April.
Der Lohnabrechnung können folgende Informationen entnommen werden:
- Unter «Lohnzulagen/Abzüge» (Brutto) sind die AHV/ALV-pflichtigen Anteile der Entschädigung aufgeführt.
- Unter «Sozialabzüge» werden die effektiven AHV/ALV-Abzüge ermittelt. Zudem ist in der Spalte «Basis», die im laufenden Jahr total erwirtschaftete Entschädigung ersichtlich. Erkennbar ist dadurch, ob die Freibetragsgrenze (vgl. dazu oben unter Sozialabzüge) bereits überschritten wurde.
- Unter «Auszahlungen/Abzüge» sind die AHV/ALV-freien Anteile der Entschädigung aufgeführt.
- Welche Sitzungen in der Lohnabrechnung berücksichtigt sind, ist unter «Lohnzulagen/Abzüge» und «Auszahlungen/Abzüge» zu finden:
- In der ersten Spalte sind das Gremium und die Art/Dauer einer Sitzung, für die entschädigt wird ersichtlich. Beispielsweise: Stadtrat, Geschäftsprüfungskommission, Referent*in und die entsprechende Entschädigungshöhe.
- In der Spalte «Anzahl» ist die Anzahl der Sitzungen aufgeführt.
Steuerpflicht
Gemäss der Vereinbarung mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 20. Februar 2007 ist der Fr. 80.00 übersteigende Betrag pro Sitzung steuerpflichtig.
Konkret heisst das,
- bei einer Sitzung bis 3 Stunden: Fr. 136.80 – Fr. 80.00 steuerfrei = Fr. 56.80 steuerpflichtig
- bei einem doppelten Sitzungsgeld oder einer Sitzung zwischen 3 und 6 Stunden: Fr. 273.60 – Fr. 80.00 steuerfrei = Fr. 193.60 steuerpflichtig
- bei Entschädigungen für Referent*innen = Fr. 136.80 steuerpflichtig
Zu Beginn des Folgejahres wird den Mitgliedern des Stadtrats ein Lohnausweis für die Steuern ausgestellt. Darauf ist ersichtlich, welcher Betrag steuerpflichtig und welcher steuerfrei ist. Die kantonale Steuerverwaltung erhält eine Kopie dieses Lohnausweises.
Belästigung, Beschimpfung, Bedrohung, Erpressung und Mobbing
Belästigung / Stalking
Was ist Belästigung/Stalking?
Sie werden per Telefon, Kurznachrichten, Mails oder Brief persönlich belästigt.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- Unerwünschte Kommunikation durch Mails, SMS oder Briefe.
- Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Beobachten, Verfolgen und Auflauern durch fremde Personen.
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf Nachrichten und Kontaktversuche.
- Sichern Sie entsprechende Meldungen und Mails.
- Lassen Sie sich beraten.
Digitaler Identitätsdiebstahl
Was ist digitaler Identitätsdiebstahl?
Unbekannte veröffentlichen in den Sozialen Medien unter Ihrem Namen Aussagen, insbesondere solche, die Ihnen schaden oder nicht Ihren Ansichten entsprechen.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- Erboste Reaktionen von Freunden auf Posts oder auf erneute Freundschaftsanfragen.
- Nachfragen, ob diese oder jene Aussage bzw. Bitte, tatsächlich von Ihnen kommt.
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Einträge.
- Sichern Sie entsprechende Einträge (z.B. Screenshots).
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei oder lassen Sie sich beraten.
Drohung und Nötigung
Was ist Drohung und Nötigung?
Sie erhalten anonyme Anrufe, Briefe oder Mails mit Drohungen gegen Sie oder Ihre Familie.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- «Sie sind ein Schwein, wenn ich Sie in die Finger bekomme, gnade Ihnen Gott.»
- «Ich bin mit dem Messer ein guter Gesichtschirurg. Sie werden es dann sehen.»
Was ist zu tun?
- Befürchten Sie eine unmittelbare Gefahr, verständigen Sie unverzüglich die Polizei.
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Anrufe, Mails oder Briefe.
- Sichern Sie Mails und Nachrichten.
- Lassen Sie sich beraten.
Erpressung und Sextortion
Was ist Erpressung und Sextortion?
Unbekannte behaupten Zugang zu Ihrem Computer zu haben oder über kompromittierendes Material über Sie zu verfügen. Ohne Zahlung (oft in Kryptowährung) werde das Material veröffentlicht.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- «Wenn Sie wollen, dass ich beide Dateien lösche und das Geheimnis für mich behalte, müssen Sie Ihre Bitcoin-Zahlungen schicken.»
- «Senden Sie sofort 1 Bitcoin (3040 Euro) an diese Bitcoin-Adresse: 5X1455sX8000dF145. Versuchen Sie nicht, mich zu betrügen!»
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Mails.
- Bezahlen Sie nichts.
- Wenn ein Passwort erwähnt wird, das Sie nutzen, ändern Sie dieses Passwort sofort.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Beschimpfung und Ehrverletzung
Was ist Beschimpfung und Ehrverletzung?
Sie werden z.B. in Mails oder Briefen massiv beleidigt oder beschimpft.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- «Halten Sie Ihre blöde Fresse!»
- «Leider muss es auch in der Schweiz massive Terroranschläge geben, bis solche Arschlöcher wie Sie aus dem Verkehr gezogen werden.»
Was ist zu tun?
- Reagieren Sie nicht auf entsprechende Mails, Briefe oder Posts.
- Sichern Sie Mails und Nachrichten.
- Lassen Sie sich beraten.
Sexuelle Belästigung und Cybermobbing
Was ist Sexuelle Belästigung und Cybermobbing?
Sie werden im oder ausserhalb des Ratsbetriebs physisch, verbal oder auf andere Weise sexuell belästigt oder in sozialen Medien gemobbt.
Als sexuelle Belästigung gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Mobbing ist das wiederholte, zielgerichtete und systematische Schikanieren, Demütigen und Verletzen eines Menschen.
Was sind Anzeichen oder Beispiele?
- Sexistische Sprüche und Witze.
- Anzügliche Bemerkungen.
- Nicht einvernehmliche Berührungen.
- Mails, Posts, Tweets usw. mit sexistischem Inhalt oder Hetze gegen Ihre Person.
- Wiederholtes Senden von beleidigenden und verletzenden Nachrichten über E-Mail, SMS, Instant-Messenger oder in Chats.
- Verbreiten von Gerüchten über Internet- und Mobiltelefondienste an einen grossen Personenkreis.
Was ist zu tun?
- Versuchen Sie klare Grenzen zu setzen.
- Sagen Sie Nein.
- Protokollieren Sie die Vorfälle.
- Lassen Sie sich frühzeitig beraten.
Anlaufstellen für Stadträtinnen und Stadträte der Stadt Bern
Fachstelle für Mobbing (mit Option Live-Chat) I Frau Claudia Stam-Wassmer, Tel. 031 381 49 50
Fachstellen für sexuelle Belästigung
Fachstelle Radikalisierung und Gewaltprävention Stadt Bern I Herr Laurent Luks, Leiter Fachstelle, laurent.luks@bern.ch, Tel. 031 321 76 53 I Frau Bettina Feddern, Sozialarbeiterin, bettina.feddern@bern.ch, Tel. 031 321 76 94
Opferhilfestelle Bern I beratungsstelle@opferhilfe-bern.ch , Tel. 031 370 30 70
Lantana Bern I info@stiftung-gegen-gewalt.ch, Tel. 031 313 14 00
Frauenhaus Bern I info@stiftung-gegen-gewalt.ch, Tel. 031 332 55 33
Fachstelle für Kriminalprävention
Gesetzliche Bestimmungen des Parlaments
Die Aufgaben und die Geschäftsordnung des Stadtrats ergeben sich aus aus dem Gesetz. Die einschlägigen Erlasse finden Sie in der nachfolgender Zusammenstellung.
Städtische Erlasse
- Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO, SSSB 101.1)
- Geschäftsreglement des Stadtrats von Bern vom 12. März 2009 (GRSR, SSSB 151.21)
- Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien vom 18. November 2010 (SRB Nr 639/2010, SSSB 151.211)
- Reglement über die Kommissionen der Stadt Bern vom 17. August 2000 (KoR, SSSB 152.21)
- Reglement über die politischen Rechte (RPR, 141.1)
- Verordnung über die politischen Rechte vom 23. März 2005 (VPR, SSSB 141.11)
- Suche im Stadtrecht (SSSB)
Kantonale Erlasse
- Gemeindegesetz vom 16. März 1998 (GG)
- Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV)
- Gesetz vom 5. Mai 1980 über die politischen Rechte (GPR)
- Gesetz vom 2. November 1993 über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz, IG)
- Suche im Kantonsrecht (BELEX)
Revisionen Geschäftsreglement des Stadtrats
Der Rat passt sein Geschäftsreglement (GRSR) regelmässig den aktuellen Anforderungen an. Sie finden unter den aufgeführten Links alle Unterlagen zu der jeweiligen Revision:
- 2007.SR.000024 Totalrevision aus dem Jahr 2008/2009 sowie nachfolgende Teilrevisionen bis 2019
- 2019.SR.000191 Teilrevision 2020 (29.6.2020)
- 2020.SR.000239 Teilrevision 2020 (13.9.2021)
Geschäft |
Änderungen | Sitzungen |
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04.02.2016 | |
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21.09.2017 | |
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21.09.2017 | |
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13.02.2020 | |
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13.02.2020 | |
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27.08.2020 | |
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25.02.2021 | |
Neuregelung Kommissionen (Art. 19-26, 37, 58, 6a, 19a-19f, 26a-26c, 60a):
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Massnahmen zum Abbau des Pendenzenbergs im Stadtrat:
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24.11.2022 | |
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08.12.2022 | |
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12.01.2023 | |
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21.09.2023 | |
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21.09.2023 | |
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21.09.2023 |
Hängige Revisionen des Geschäftsreglements
Jedes Mitglied des Stadtrats, jede Kommission, die Fraktionspräsidienkonferenz und das Büro des Stadtrats können schriftlich beim Präsidium des Stadtrats die Änderung des Stadtratsreglements beantragen. Die Geschäftsprüfungskommission berät diesen Änderungsantrag vor und stellt dem Stadtrat Antrag (Art. 82 GRSR). Aktuell sind folgende Änderungsanträge in der Geschäftsprüfungskommission hängig:
Geschäft |
Änderungen |
Einreichung |
Sitzung |
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10.12.2020 |
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03.06.2021 |
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19.05.2022 |
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23.09.2022 |
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08.07.2022 |
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19.05.2022 |
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12.01.2023 |
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01.09.2022 |
Stadtrat News
Im Ratsversand veröffentlichen wir vierteljährlich ein News mit Neuigkeiten aus dem Stadtrat und Hinweisen zu den Ein- und Austritten von Stadtratsmitgliedern. Hier geht es zu den vergangenen Ausgaben.
Weiterbildungen
Den Mitgliedern des Stadtrats werden folgende Weiterbildungsveranstaltungen und Workshops angeboten. Diese werden organisiert und durchgeführt, sobald ausreichend Anmeldungen zu einem Modul erfolgt sind.
Modul: Hochbau und städtische Bauprojekte
- Einführung in die einzelnen Phasen von Hochbauprojekten (Bestellung, Projektierung, Ausschreibung und Realisierung)
- Information über Abläufe, Zuständigkeiten und Kompetenzen bei Hochbauprojekten der Stadt Bern (Verwaltungsvermögen).
- Aufzeigen der grössten Herausforderungen beim Umsetzen von Bauprojekten
Referent: Thomas Pfluger, Stadtbaumeister
Dauer: 1 Stunde
Durchführung: Donnerstag, 22. Mai 2025, 19.00 Uhr, Stadtratspause mit Sandwichverpflegung
Anmeldung für nächste Durchführung
Modul: Finanzplanung und Finanzhaushalt
- Überblick über den Finanzhaushalt der Stadt Bern (Finanzielle Ausgangslage, Herausforderungen, finanzielle Berichterstattung und Steuerung)
- Informationen zu den Instrumenten der städtischen Finanzplanung und des städtischen Finanzhaushaltes
- Aufbau, Ablauf und Inhalt von Jahresbericht, AFP mit Budget und MIP
- Welche Instrumente stehen dem Stadtrat zur Verfügung, um wirkungsvoll in der Finanzpolitik mitzuwirken?
Referent: Reto Rutschi, Finanzverwalter
Dauer: 1 Stunde
Durchführung: 3. Juli 2025, 19.00 Uhr, Stadtratspause mit Sandwichverpflegung
Anmeldung für nächste Durchführung
Modul: Stadtplanung in Bern
- Auftrag und Aufgabenbereiche des Stadtplanungsamts
- Einführung in die wichtigsten Grundlagen und Konzepte für die räumlich-bauliche und freiraumplanerische Entwicklung der Stadt Bern mit Schwerpunkt auf das Stadtentwicklungskonzept Bern 2016 (STEK 2016)
- Einführung in die baurechtliche Grundordnung: Inhalte, Zuständigkeiten, aktuelle Revisionen
- Übersicht über die wichtigsten Gebiets- und Arealentwicklungen sowie Freiraumplanungen
- Ablauf und Zuständigkeiten Planungsverfahren
- Interessenabwägung: Akteure und Rollen in der Stadtplanung
- Aufgaben und Rolle der Wohnbauförderung; Einblick in die Wohnstrategie
Referent: Janette Beck, Stadtplanerin
Dauer: 1 Stunde, bei Bedarf kann eine Folgeschulung durchgeführt werden
Durchführung: 24. April 2025 19.00 Uhr, Stadtratspause mit Sandwichverpflegung
Anmeldung für nächste Durchführung